3. Zahlungsbedingungen und Preise

Massgeblich sind die am Bestelltag gültigen Preise unserer allgemeinen Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Aufstellung, Montage und Installation der von uns gestellten Waren werden von Ihnen vorgenommen. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorauskasse und Nachnahme, es sei denn, eine andere Zahlungsweise wurde vereinbart und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Bei der Auswahl der Zahlungsart Vorauskasse erhält der Besteller anstelle einer E-Mail- Auftragsbestätigung eine gesonderte E-Mail mit unseren Bankdaten.

COMMERZBANK Bielefeld
Kontoinhaber: Michal Rutha
KTO: 530 047 0000
BLZ: 480 400 35

IBAN: DE92 4804 0035 0530 0470 00
BIC: COBADEFF480

Bei Nachnahmelieferungen innerhalb Deutschlands beträgt die Nachnahmegebühr EUR 7,00 netto = EUR 8,33 inkl. Mw.St.
Bei Lieferung auf Rechnung sind diese innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Massgebend ist in diesem Fall das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma VNZ MICHAL Rutha. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu berechnen. Sollte uns jedoch ein höherer Schaden durch eine etwaige Zahlungsverzögerung entstehen, so behalten wir uns diesen weiteren Schaden ausdrücklich vor.

4. Lieferung und Versand
Bei Verfügbarkeit der von dem Besteller bestellten Produkte beträgt die Lieferzeit bis zu der von dem Besteller angegebenen Lieferadresse im Inland bei normalem Geschäftsgang ca. 2 bis 3 Werktage nach Eingang der Bestellung. Bei der Zahlungsart Vorauskasse findet die Bearbeitung der Bestellung erst nach Zahlungseingang statt. Für Lieferungen zu einer von dem Besteller angegebenen Lieferadresse im Ausland gelten abweichende Lieferzeiten, die wir dem Besteller gerne auf Anfrage mitteilen. Angaben zu Lieferzeiten sind nicht verbindlich, auch wenn sie in schriftlicher Form mitgeteilt wurden. Geraten wir in Verzug, so haften wir nur für Ihren durch den Verzug entstandenen Schaden nur, wenn der Verzug auf Grund von Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist, oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits. Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages kann nur dann entstehen, wenn wir zuvor eine schriftliche Fristsetzung erhalten haben, nach deren Ablauf Sie die Lieferungen ablehnen werden und wir den Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Sollte es auf Grund höherer Gewalt, insbesondere durch hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in Zulieferbetrieben oder im Transportgewerbe oder auf Grund sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände zu Lieferverzögerungen kommen, sind wir berechtigt, nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Lieferung an Sie nachzuholen. Es besteht beiderseitiges Kündigungsrecht bei einer Lieferverzögerung von über 3 Monaten ab vorgesehenem Liefertermin. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, Teillieferungen vorzunehmen. Bei Verlassen der bei uns bestellten Ware aus unserem Auslieferungslager geht die Gefahr von Beschädigungen oder gar Vernichtung auf Sie über, so dass wir für einen derartigen Schaden nicht aufkommen. Die beauftragten Spediteure sind hiergegen angemessen versichert. Die Wahl des Transportunternehmers obliegt uns. Die Auswahl des Verpackungsmaterials sowie der Verpackungsart bleibt auch uns überlassen.